Willkommen in den Regensburger Wohnstätten!
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht in
Artikel 2 das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit vor. Dieses
Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung kann der behinderte Mensch nur in
einer auf seine Bedürfnisse Rücksicht nehmenden Umgebung verwirklichen.
Die Regensburger Wohnstätten tragen diesem Grundrecht durch die Schaffung
von differenzierten Wohnangeboten Rechnung. Menschen mit geistiger
Behinderung müssen so normal wie möglich leben können und dazu jede Hilfe
bekommen, die sie brauchen. Betreuungsbedarf, Grad der Selbständigkeit
und persönliche Wünsche sind ausschlaggebend für die Wahl der Wohnform. Als
Leitlinie gilt deshalb die Aussage im Grundsatzprogramm der
Bundesvereinigung Lebenshilfe:
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Wohnen: so selbständig
wie möglich |
In den Regensburger Wohnstätten leben Menschen mit einer
geistigen Behinderung, die nach dem 6. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII
der Hilfe benötigen.
Darunter sind Menschen mit geistigen und Mehrfachbehinderungen zu verstehen,
die bei der täglichen Lebensbewältigung auf umfassende Betreuungs- und
Hilfeleistungen angewiesen sind.
Die Regensburger Wohnstätten werden als gruppengegliederte Wohnheime
geführt, deren oberstes Ziel es ist, jeden geistig behinderten Bewohner ein
Leben so selbständig wie möglich zu gewährleisten und ihm so viel Schutz und
Hilfe zuteil werden zu lassen, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die
individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich auch aus Art und
Schwere der Behinderung ergeben.
Für die Bewohner der Regensburger Wohnstätten bedeutet dies die Ermöglichung
eines „normalisierten“ Lebens, das Vermitteln von Geborgenheit und
Angenommensein, sowie die angemessene Förderung und Entwicklung ihrer
natürlichen Anlagen und Fähigkeiten.
Eltern und Angehörige erhalten Entlastung im täglichen Leben und erfahren
Beruhigung im Falle des Nachlassens der eigenen Kräfte durch Alter,
Krankheit oder Tod, da die Versorgung ihrer behinderten Kinder gesichert
ist.