Anschrift :
93138 Lappersdorf, Am Hohen Sand 17 u. 17a / Goethestraße 12

Telefon: 0941
/ 81205 Telefax:
0941 / 81205

| 1. Leistungstyp | 4. Strukturqualität |
| 2. Betreuungsbereich | 4.1 Standart |
| 3. Umfang und Struktur | 4.2 Räumliche Ausstattung |
| 3.1 Öffnungszeiten | 4.3 Außenanlagen |
| 3.2 Gliederung | 4.4 Sächliche Ausstattung |
| 3.3 Personelle Ausstattung | 4.5 Personelle Ausstattung |
| 3.4 Umfang der Leistungen | 4.6 Kooperationsstrukturen |
| 4.7 Fort- und Weiterbildung |
| [ ] | Ambulantes Wohnen | Eigenständige Wohnform mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung bzw. einer Wohngemeinschaft. |
| [ x ] | Begleitetes Wohnen | Stationär offene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte bzw. einer Wohngruppe. Die Bewohner haben ein großes Maß an Selbständigkeit. |
| [ ] | Betreutes Wohnen | Stationär geschlossene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte mit umfassender Übernahme von Betreuungstätigkeiten. |
| [ ] | Hoher Hilfebedarf | Stationär geschlossene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte mit besonderem Betreuungs- und Pflegeangebot. |
| [ ] | Hoher Hilfebedarf | Wohnpflegeheim mit Ganztagsbetreuung. |
| [ ] | Senioren | Seniorenbetreuung nach dem Ausscheiden aus
dem Arbeitsleben. |
Umfang und Struktur
3.1 Öffnungszeiten
Die Wohngruppe Lappersdorf ist ganzjährig geöffnet. Die Betreuung
sowie Pflege im Krankheitsfall erfolgt 24 Std./täglich. Ausgenommen davon sind
Zeiten in denen sich die Bewohner in der WfB aufhalten oder an hausinternen
tagesstrukturierenden Maßnahmen teilnehmen.
3.2 Gliederung
Die Wohngruppe verfügt über eine Kapazität von 18 Plätzen für
männliche Bewohner. Diese Wohngruppe verteilt sich auf 2 Häuser. Dabei sind im
Haus Hoher Sand 6 Wohnplätze und im Haus Goethestraße 12 Wohnplätze vorhanden.
Die Bewohner der beiden Häuser bilden eine Betreuungsgruppe.
3.3 Personelle
Ausstattung
(1) Die personelle Ausstattung richtet sich nach den Bestimmungen
der Heimpersonalverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
(2) Der Umfang wird durch die mit dem Kostenträger getroffene
Leistungsvereinbarung bestimmt und mit Hilfe des H.m.B.-W-Verfahrens auf die
einzelnen Hilfebedarfsgruppen verteilt.
3.4 Umfang der
Leistungen
Der Umfang der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen
Leistungen bzw. Leistungsangebote richtet sich im:
Leitungsbereich
nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach der Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (HeimPersV in der jeweils geltenden Fassung) und hierzu ergangener Auflagen der Heimaufsicht des Landratsamtes Regensburg.
Wohnbereich
Nach der Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (HeimMindBauV in der jeweils geltenden Fassung) unter Beachtung evtl. Auflagen der Heimaufsicht des Landratsamtes Regensburg sowie der einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen)
Ernährung nach gesundheitsfördernden Grundsätzen. Reinigung des persönlichen Lebensumfeldes und regelmäßige Wartung und Pflege der Wäsche. Haustechnische Dienste im Rahmen der Sicherheitsvorschriften und behinderungsbedingten Erfordernisse.
Betreuungs- und Pflegebereich
nach dem individuellen Förder-, Betreuungs- und Pflegebedarf der Bewohner gemäß H.m.B.W-Verfahren und der daraus resultierenden Förderplanung. Die Einzelheiten sind im Rahmen der Gesamtkonzeption in der Beschreibung der Betreuungsbereiche erläutert.
Strukturqualität
4.1 Standart
Die Wohnform der betreuten Bewohner orientiert sich in Hinblick auf
räumliche und sächliche Ausstattung an der „Normalwohnform Nichtbehinderter“.
Darüber hinaus werden zusätzliche Wohnelemente zur Unterstützung der
pädagogischen und pflegerischen Aufgabenstellung zur Verfügung gestellt. Im
Einzelfall werden unterschiedliche Hilfeleistungen notwendig sein. Ein
wesentlicher Aspekt der Würde menschlichen Lebens ist, dass ein Mensch die
Möglichkeit hat, in einer Wohnform zu leben, die dem Maß seiner
Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit entspricht.
Die Gesamteinrichtung besteht aus 2 Doppelhaushälften und einem
Mehrfamilienhaus die im Markt Lappersdorf inmitten eines Wohngebietes liegen.
Die Häuser wurden 1965 erbaut und 1981(Am Hohen Sand 17u.17a) bzw.
1992(Goethestraße 12) bedarfsgerecht umgebaut bzw. saniert. Die Gebäude
zeichnen sich durch die Möglichkeit aus, gemeindenahe Integrationsarbeit
anbieten zu können. Die Einrichtung bietet eine sehr gute Verkehrsanbindung
zur Stadt Regensburg. Zudem ist in Lappersdorf eine umfassende Infrastruktur
vorhanden.
4.2 Räumliche
Ausstattung
Die Wohnstätte bietet eine Grundausstattung an Mobiliar an. Die
Bewohner können die Einrichtungsgegenstände nach ihren Wünschen und
Bedürfnissen anpassen.
Das Raumangebot setzt sich wie folgt zusammen:
| Haus "Hoher Sand" a) Wohn-/Gemeinschaftsräume 6 Einzelzimmer 1 Speiseraum 1 Gemeinschaftsraum b) Sanitär-/Wirtschaftsräume 1 Küche 1 Speisekammer 2 Toiletten 2 Bäder 2 Bäder mit WC 2 Hauswirtschaftszimmer 3 Lagerräume 1 Abstellraum c) Funktionsräume 1 Freizeitraum 1 Telefonzimmer 1 Bereitschaftszimmer |
Haus "Goethestraße" a) Wohn-/Gemeinschaftsräume 10 Einzelzimmer 1 Doppelzimmer 1 Gemeinschaftsraum b) Sanitär-/Wirtschaftsräume 3 Bäder 4 Toiletten 2 Lagerräume |
4.3 Außenanlagen
Die beiden Gebäude verbindet ein gemeinsames Gartengrundstück mit
einer Größe von ca. 300 qm. Außerdem stehen den Bewohnern 2 Terrassen, davon
eine überdacht zur Verfügung.
4.4 Sächliche
Ausstattung
Die Sachmittelausstattung orientiert sich an den besonderen
Erfordernissen des pädagogischen Förder- und Freizeitbedarfs. Es umfasst z.B.:
• Bastel- und Malutensilien
• Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele
• Spiel- und Sportgeräte
• Freizeit und Unterhaltungselektronik
• Spezielle den Bedürfnissen und Fähigkeiten angepasste Freizeitgeräte
4.5 Personelle
Ausstattung
Unter Beachtung der Heimpersonalverordnung des Heimgesetzes und der
hierzu ergangenen Hinweise der Heimaufsichtsbehörden sowie unter
Berücksichtigung des individuellen Hilfebedarfs der Bewohner wird ein
Stellenplan, in dem Zahl, Funktion und Qualifikation des Personals dargestellt
ist, erstellt.
Der Anteil an Mitarbeitern mit betreuenden Tätigkeiten soll gem. § 5 in
Verbindung mit § 7 der Heimpersonalverordnung zu mehr als 50% aus Fachkräften
bestehen. Zu den hierfür beschäftigten Mitarbeitern gehören insbesondere:
• Dipl.-Pädagogen
• Sozialpädagogen
• Psychologen
• Heilerziehungspfleger
• Erzieher
• Altenpfleger
• Krankenpfleger
• Heilpädagogen
Weitere Mitarbeiter (Nicht-Fachkräfte) werden beschäftigt als:
• Praktikanten
• Hauswirtschaftskräfte
• Verwaltungskräfte
4.6
Kooperationsstrukturen
Mit den
Regensburger Werkstätten, insbesondere dem dort tätigen sozialen Dienst
sowie dem pädagogischen Fachpersonal besteht eine enge Zusammenarbeit. Weitere
Kooperationen werden auf Bedarf angestrebt.
4.7 Fort- und
Weiterbildung für das Personal
Externe Fortbildungsangebote der Bundesvereinigung sowie des
Landesverbandes der Lebenshilfe und anderer Träger werden angeboten. Darüber
hinaus werden interne Maßnahmen planmäßig angeboten und durchgeführt. Gemäß
den Bestimmungen der HeimPersV wird unter Berücksichtigung der betrieblichen
Belange der Leitung und den Beschäftigten Gelegenheit zur Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen gegeben. Bereits bei Personaleinstellungen wird
der erforderlichen fachlichen Qualifikation unter Berücksichtigung der
Auflagen der Heimaufsichtsbehörde besondere Beachtung beigemessen.