Einrichtungen Steinweg Lappersdorf Niedertraubling Gebelkofen

Wohngruppe Niedertraubling

Anschrift :  93083 Niedertraubling, Schloßstraße 19

Telefon: 09401 / 523707 Telefax: 0941 / 523707

Beschreibung der Einrichtung

1. Leistungstyp 4. Strukturqualität
2. Betreuungsbereich     4.1 Standart
3. Umfang und Struktur     4.2 Räumliche Ausstattung
    3.1 Öffnungszeiten     4.3 Außenanlagen
    3.2 Gliederung     4.4 Sächliche Ausstattung
    3.3 Personelle Ausstattung     4.5 Personelle Ausstattung
    3.4 Umfang der Leistungen     4.6 Kooperationsstrukturen
      4.7 Fort- und Weiterbildung


 

 

  1. Leistungstyp
    Eingliederungshilfe für Behinderte gemäß dem 6. Kapitel des SGB XII für Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung in vollstationären Einrichtungen.

     

  2. Betreuungsbereich
    In den Abteilungen bzw. Gruppen dieser Einrichtung werden folgende Betreuungsbereiche abgedeckt:
Ohne tagesstrukturierende Maßnahmen
[    ] Ambulantes Wohnen Eigenständige Wohnform mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung bzw. einer Wohngemeinschaft.
[    ] Begleitetes Wohnen Stationär offene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte bzw. einer Wohngruppe. Die Bewohner haben ein großes Maß an Selbständigkeit.
[ x ] Betreutes Wohnen Stationär geschlossene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte mit  umfassender Übernahme von Betreuungstätigkeiten.
[ x ] Hoher Hilfebedarf Stationär geschlossene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte mit besonderem Betreuungs- und Pflegeangebot.
Mit tagesstrukturierenden Maßnahmen
[    ] Hoher Hilfebedarf Wohnpflegeheim mit Ganztagsbetreuung.
 
[    ] Senioren Seniorenbetreuung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben.
 

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  1. Umfang und Struktur

    3.1 Öffnungszeiten
    Die Wohngruppe ist ganzjährig geöffnet. Die Betreuung sowie Pflege im Krankheitsfall erfolgt 24 Std./täglich. Ausgenommen davon sind Zeiten in denen sich die Bewohner in der WfB aufhalten oder an hausinternen tagesstrukturierenden Maßnahmen teilnehmen.

    3.2 Gliederung
    Das Wohnheim verfügt über eine Kapazität von 16 Plätzen. Die Einrichtung ist koetokativ belegt, wobei zwei geschlechterspezifisch getrennte Wohnbereiche vorgehalten werden. Die Bewohner bilden ansonsten eine Hausgemeinschaft. Diese Wohngruppe verteilt sich auf 2 Etagen.

    3.3 Personelle Ausstattung
    (1) Die personelle Ausstattung richtet sich nach den Bestimmungen der Heimpersonalverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
    (2) Der Umfang wird durch die mit dem Kostenträger getroffene Leistungsvereinbarung bestimmt und mit Hilfe des H.m.B.-W-Verfahrens auf die einzelnen Hilfebedarfsgruppen verteilt.

    3.4 Umfang der Leistungen
    Der Umfang der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungen bzw. Leistungsangebote richtet sich im:

Leitungsbereich
nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach der Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (HeimPersV in der jeweils geltenden Fassung) und hierzu ergangener Auflagen der Heimaufsicht des Landkreises Regensburg.

Wohnbereich
Nach der Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (HeimMindBauV in der jeweils geltenden Fassung) unter Beachtung evtl. Auflagen der Heimaufsicht des Landkreises Regensburg sowie der einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen)

Ernährung nach gesundheitsfördernden Grundsätzen. Reinigung des persönlichen Lebensumfeldes und regelmäßige Wartung und Pflege der Wäsche. Haustechnische Dienste im Rahmen der Sicherheitsvorschriften und behinderungsbedingten Erfordernisse.

Betreuungs- und Pflegebereich
nach dem individuellen Förder-, Betreuungs- und Pflegebedarf der Bewohner gemäß H.m.B.W-Verfahren und der daraus resultierenden Förderplanung. Die Einzelheiten sind im Rahmen der Gesamtkonzeption in der Beschreibung der Betreuungsbereiche erläutert.

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  1. Strukturqualität

    4.1 Standart
    Die Wohnform der betreuten Bewohner orientiert sich in Hinblick auf räumliche und sächliche Ausstattung an der „Normalwohnform Nichtbehinderter“. Darüber hinaus werden zusätzliche Wohnelemente zur Unterstützung der pädagogischen und pflegerischen Aufgabenstellung zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall werden unterschiedliche Hilfeleistungen notwendig sein. Ein wesentlicher Aspekt der Würde menschlichen Lebens ist, dass ein Mensch die Möglichkeit hat, in einer Wohnform zu leben, die dem Maß seiner Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit entspricht.

    Das Wohnheim liegt inmitten der kleinen Dorfgemeinde Niedertraubling. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Kirche, ein Spielplatz und eine Gastwirtschaft. Die Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln an die Stadt Regensburg ist vorhanden. Zudem steht den Bewohnern ein Kleinbus zur Verfügung. Das ehemalige Schulgebäude wurde von der Gemeinde Obertraubling angemietet und 1997 grundlegend renoviert und bedarfsgerecht umgebaut.

    4.2 Räumliche Ausstattung
    Die Wohnstätte bietet eine Grundausstattung an Mobiliar an. Die Bewohner können die Einrichtungsgegenstände nach ihren Wünschen und Bedürfnissen anpassen.

    Das Raumangebot setzt sich wie folgt zusammen:

    a) Wohn-/Gemeinschaftsräume
    8 Einzelzimmer
    4 Doppelzimmer
    1 Gemeinschaftsraum

    b) Sanitär-/Wirtschaftsräume
    1 Küche
    3 Toiletten
    1 Toilette (Rollstuhlfahrer)
    2 Bäder
    1 Dusche

    c) Funktionsräume
    1 Raum für Sinneserfahrung (Snoozelen)
    1 Bereitschaftszimmer
    3 Hauswirtschaftsräume
    1 Abstellraum
    1 Wintergarten

    4.3 Außenanlagen
    Die Einrichtung wird von ca. 500 qm Grünfläche umgeben.

    4.4 Sächliche Ausstattung
    Die Sachmittelausstattung orientiert sich an den besonderen Erfordernissen des pädagogischen Förder- und Freizeitbedarfs. Es umfasst z.B.:
    • Bastel- und Malutensilien
    • Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele
    • Spiel- und Sportgeräte
    • Freizeit und Unterhaltungselektronik
    • Spezielle den Bedürfnissen und Fähigkeiten angepasste Freizeitgeräte
    • Behinderungsspezifische Hilfs- und Pflegemittel

    4.5 Personelle Ausstattung
    Unter Beachtung der Heimpersonalverordnung des Heimgesetzes und der hierzu ergangenen Hinweise der Heimaufsichtsbehörden sowie unter Berücksichtigung des individuellen Hilfebedarfs der Bewohner wird ein Stellenplan, in dem Zahl, Funktion und Qualifikation des Personals dargestellt ist, erstellt.

    Der Anteil an Mitarbeitern mit betreuenden Tätigkeiten soll gem. § 5 in Verbindung mit § 7 der Heimpersonalverordnung zu mehr als 50% aus Fachkräften bestehen. Zu den hierfür beschäftigten Mitarbeitern gehören insbesondere:
    • Dipl.-Pädagogen
    • Sozialpädagogen
    • Psychologen
    • Heilerziehungspfleger
    • Erzieher
    • Altenpfleger
    • Krankenpfleger
    • Heilpädagogen

    Weitere Mitarbeiter (Nicht-Fachkräfte) werden beschäftigt als:
    • Praktikanten
    • Pflegehilfskräfte
    • Hauswirtschaftskräfte
    • Verwaltungskräfte

    4.6 Kooperationsstrukturen
    Mit den Regensburger Werkstätten, insbesondere dem dort tätigen sozialen Dienst sowie dem pädagogischen Fachpersonal besteht eine enge Zusammenarbeit. Weitere Kooperationen werden auf Bedarf angestrebt.

    4.7 Fort- und Weiterbildung für das Personal
    Externe Fortbildungsangebote der Bundesvereinigung sowie des Landesverbandes der Lebenshilfe und anderer Träger werden angeboten. Darüber hinaus werden interne Maßnahmen planmäßig angeboten und durchgeführt. Gemäß den Bestimmungen der HeimPersV wird unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange der Leitung und den Beschäftigten Gelegenheit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gegeben. Bereits bei Personaleinstellungen wird der erforderlichen fachlichen Qualifikation unter Berücksichtigung der Auflagen der Heimaufsichtsbehörde besondere Beachtung beigemessen.

     

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