
Die Regensburger Wohnstätten halten Plätze für die kurzzeitige Unterbringung von Menschen mit einer geistigen Behinderung bereit. Eltern und sonstige Pflegepersonen haben somit bei Verhinderung der Pflegeperson die Möglichkeit, die häusliche Pflege in den Regensburger Wohnstätten fortführen zu lassen.
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Wohnheim Gebelkofen |
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Wohnheim Steinweg |
Auch in den anderen Einrichtungen wird nach Möglichkeit ein Platz kurzfristig zur Verfügung gestellt, wenn es die Belegungssituation erlaubt. Diese Kurzzeitplätze stehen das ganze Jahr zur Verfügung. Bei der Terminplanung ist jedoch zu beachten, dass gerade in Urlaubszeiten sehr viele Anmeldungen Berücksichtigung finden wollen. Es ist deshalb ratsam, die Planungen und Termine außerhalb der Haupturlaubszeit August, sowie der Betriebsferien in den Regensburger Werkstätten zu legen.
Gründe für die Unterbringung
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Krankheit der Eltern und Pflegepersonen | |
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Krankenhaus bzw. Kuraufenthalt der Pflegeperson | |
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Urlaub der mit der Pflege betrauten Angehörigen | |
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Notfälle, die eine sofortige Unterbringung erforderlich machen | |
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Sonstige unvorhergesehene Verhinderung der Pflegeperson |
Anmeldung
Eine rechtzeitige Anmeldung (in der Regel 4 Wochen vor dem
Aufnahmetag) ist unbedingt erforderlich (Notfälle ausgenommen). Dies kann
vorab auch telefonisch erfolgen. Im Anschluss daran wird ein umfassendes
Aufnahmegespräch geführt und dabei der Hilfebedarf ermittelt.
| Anmeldungen nehmen entgegen | Telefon | Telefax | |
| Familienentlastender Dienst | 0941 / 83 008 - 50 | 0941 / 83 008 - 51 | fed@lebenshilfe-regensburg.de |
| Wohnstättenleitung | 09453 / 99895 - 102 | 09453 / 99895 - 172 | schmid@rgbgwo.de |
| Verwaltung | 09453 / 99895 - 100 | 09453 / 99895 - 199 | info@rgbgwo.de |
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen vor der Aufnahme erfüllt bzw. gegeben sein:
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Der Aufnahmeantrag muss schriftlich vorliegen und die Hilfebedarfserhebung durchgeführt worden sein. | |
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Die Anträge auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse und dem Sozialhilfeträger müssen gestellt sein bzw. die Zusicherung zur Kostenübernahme muss vorliegen. | |
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Der Behinderte muss zum Zeitpunkt der Aufnahme werkstattfähig und gesund sein (keine ansteckenden Krankheiten). | |
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Eine Selbst- bzw. Fremdgefährdung muss ausgeschlossen werden können. | |
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Die mitzubringende Wäsche muss mit Namen gekennzeichnet sein. |
Kosten
Die Kosten für die Unterbringung in den Regensburger Wohnstätten richten sich nach den mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe vereinbarten Tagessätzen und der jeweiligen Hilfebedarfsgruppe, die im Aufnahmegespräch festgestellt wurde.
Die Kosten werden auf Antrag von folgenden Kostenträgern übernommen:
Pflegekasse
Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag gemäß §39 SGB XI den Kostenanteil
für die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, sofern für den
Pflegebedürftigen mindestens Pflegestufe 1 anerkannt wurde. Nicht
übernommen werden die Kostenanteile für die Unterbringung und die weiteren
Betreuungsleistungen in den Regensburger Wohnstätten.
Sozialhilfeträger
Der Bezirk Oberpfalz übernimmt auf Antrag den über den Anteil der
Pflegekasse hinausgehenden Betrag, abzüglich einer ggf. zumutbaren
Eigenleistung. Der Kostenübernahmeantrag ist jedoch vor Beginn der
Maßnahme zu stellen.