Kurzzeitbetreuung zur Entlastung der Pflegeperson

Die Regensburger Wohnstätten halten Plätze für die kurzzeitige Unterbringung von Menschen mit einer geistigen Behinderung bereit. Eltern und sonstige Pflegepersonen haben somit bei Verhinderung der Pflegeperson die Möglichkeit, die häusliche Pflege in den Regensburger Wohnstätten fortführen zu lassen.

Wohnheim Gebelkofen

Auch in den anderen Einrichtungen wird nach Möglichkeit ein Platz kurzfristig zur Verfügung gestellt, wenn es die Belegungssituation erlaubt. Diese Kurzzeitplätze stehen das ganze Jahr zur Verfügung. Bei der Terminplanung ist jedoch zu beachten, dass gerade in Urlaubszeiten sehr viele Anmeldungen Berücksichtigung finden wollen. Es ist deshalb ratsam, die Planungen und Termine außerhalb der Haupturlaubszeit August, sowie der Betriebsferien in den Regensburger Werkstätten zu legen.   

Gründe für die Unterbringung

bullet

Krankheit der Eltern und Pflegepersonen

bullet

Krankenhaus bzw. Kuraufenthalt der Pflegeperson

bullet

Urlaub der mit der Pflege betrauten Angehörigen

bullet

Notfälle, die eine sofortige Unterbringung erforderlich machen

bullet

Sonstige unvorhergesehene Verhinderung der Pflegeperson

Anmeldung

Eine rechtzeitige Anmeldung (in der Regel 4 Wochen vor dem Aufnahmetag) ist unbedingt erforderlich (Notfälle ausgenommen). Dies kann vorab auch telefonisch erfolgen. Im Anschluss daran wird ein umfassendes Aufnahmegespräch geführt und dabei der Hilfebedarf ermittelt.
 
Anmeldungen nehmen entgegen Telefon Telefax E-Mail
Familienentlastender Dienst 0941 / 83 008 - 50 0941 / 83 008 - 51 fed@lebenshilfe-regensburg.de
Wohnstättenleitung 09453 / 99895 - 102 09453 / 99895 - 172 schmid@rgbgwo.de
Verwaltung 09453 / 99895 - 100 09453 / 99895 - 199 info@rgbgwo.de

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen vor der Aufnahme erfüllt bzw. gegeben sein:

bullet

Der Aufnahmeantrag muss schriftlich vorliegen und die Hilfebedarfserhebung durchgeführt worden sein.

bullet

Die Anträge auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse und dem Sozialhilfeträger müssen gestellt sein bzw. die Zusicherung zur Kostenübernahme muss vorliegen.

bullet

Der Behinderte muss zum Zeitpunkt der Aufnahme werkstattfähig und gesund sein (keine ansteckenden Krankheiten).

bullet

Eine Selbst- bzw. Fremdgefährdung muss ausgeschlossen werden können.

bullet

Die mitzubringende Wäsche muss mit Namen gekennzeichnet sein.

Kosten

Die Kosten für die Unterbringung in den Regensburger Wohnstätten richten sich nach den mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe vereinbarten Tagessätzen und der jeweiligen Hilfebedarfsgruppe, die im Aufnahmegespräch festgestellt wurde.

Die Kosten werden auf Antrag von folgenden Kostenträgern übernommen:

  1. Pflegekasse
    Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag gemäß §39  SGB XI den Kostenanteil für die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, sofern für den Pflegebedürftigen mindestens Pflegestufe 1 anerkannt wurde. Nicht übernommen werden die Kostenanteile für die Unterbringung und die weiteren Betreuungsleistungen in den Regensburger Wohnstätten.
     

  2. Sozialhilfeträger
    Der Bezirk Oberpfalz übernimmt auf Antrag  den über den Anteil der Pflegekasse hinausgehenden Betrag, abzüglich einer ggf. zumutbaren Eigenleistung. Der Kostenübernahmeantrag ist jedoch vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Nach oben