

Die Organisation und der Aufbau der Wohnstätten orientiert sich an den
Wohnformen der nichtbehinderten Menschen. Die angestrebte Ähnlichkeit soll die
Wahrung von Individualität, Privatheit, persönlicher Entwicklung,
Selbständigkeit und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.
Integration und Normalisierung im Sinne eines "Lebens so normal wie möglich"
sollen entsprechend den Möglichkeiten und Fähigkeiten des behinderten Menschen
erreicht werden.
Die Regensburger Wohnstätten verstehen sich als ein Lebensraum für Menschen mit
einer geistigen Behinderung, die auf betreuende, fördernde, tagesstrukturierende
und ggf. pflegerische Leistungen angewiesen sind. Die Qualität der Leistung
bemisst sich nach den festgestellten Anforderungen des betroffenen
Personenkreises (Kunden) in den einzelnen Betreuungsbereichen. Die
Kundenzufriedenheit stellt dabei den Gradmesser der Qualität in den Regensburger
Wohnstätten dar.
Die Qualität gliedert sich in
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die Strukturqualität | |
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die Prozessqualität | |
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die Ergebnisqualität |
Die Strukturqualität wird im Bereich Einrichtungen für jede einzelne Wohnstätte getrennt beschrieben.
Die Arbeit in den Regensburger Wohnstätten ist auf die
Gesamtpersönlichkeit der Bewohner ausgerichtet. In der Lebensgemeinschaft soll
der Mensch mit geistiger Behinderung Möglichkeiten zur individuellen
Lebensgestaltung und Entfaltung eines persönlichen Lebensstils haben, einen
größtmöglichen Zuwachs an Selbständigkeit erfahren, aber auch Schutz und
Geborgenheit finden.
Notwendige pädagogisch therapeutische Begleitung und Unterstützung sowie
notwendige pflegerische Hilfen sind Bestandteile eines ganzheitlichen
pädagogischen Handelns. Gerade der in den einzelnen Betreuungsbereichen genannte
Personenkreis kann existentiell bedeutsame Beziehungen häufig erst über basale
pflegerische Verrichtungen aufbauen und entfalten (Förderpflege, aktivierende
Pflege), so dass eine Grenzziehung zwischen Pädagogik und Pflege hier nicht
möglich ist.
Das systematische methodische sowie bewusste Vorgehen ist der Mittelpunkt des Betreuungs- und Förderprozesses. Das heißt, die Betreuung und Förderung wirkt zielorientiert und problemlösend. Das ganzheitliche Förder- und Betreuungskonzept wird in den folgenden Punkten beschrieben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Punkte immer in einer Wechselbeziehung zueinander stehen.
Anamnese und Erhebung zum HilfebedarfErkenntnisse zum Hilfebedarf sind für eine ganzheitliche, eigenständigkeitsfördernde Betreuung unerlässlich. Die Erhebung in Form des Aufnahmegesprächs ist der erste Kontakt zwischen der Einrichtung und dem Bewohner. Das Kennenlernen des Bewohners, das Abschätzen seiner Ressourcen und das Aufbauen einer Beziehung sind die Ziele der Hilfebedarfsermittlung. Erkenntnisse zum Hilfebedarf werden über der Bewohner selbst, Angehörige, Betreuer oder ärztlichen Unterlagen gewonnen. Die Anamnese zum Hilfebedarf wird nicht nur einmalig, sondern während des gesamten Aufenthalts des Bewohners fortgeschrieben. Die daraus gewonnenen Kenntnisse sind Grundlage des pädagogischen Handelns, das ständig den Bedürfnissen des Bewohners angepasst wird.
Erkennen von Ressourcen
Die bereits vorhandenen Fähigkeiten beeinflussen den pädagogischen Entwicklungsprozess positiv und helfen dem Bewohner die größtmögliche Unabhängigkeit zu erreichen. Das Berücksichtigen der vorhandenen Fähigkeiten steigert das Selbstwertgefühl des Bewohners und hilft so mit, dass die Betreuung und Förderung aktiviert und nicht nur ausgleichend wirkt. Das Erkennen von bewohnereigenen Fähigkeiten erstreckt sich z.B. über körperliche und geistige Ressourcen, sowie soziale Kontakte durch die auch Angehörige und Kontaktpersonen in den Förderprozess mit eingebunden sind. In die Förderplanung werden pädagogische und pflegerische Maßnahmen gleichermaßen aufgenommen. Ein Defizit definiert sich darin, dass die Selbständigkeit des Bewohners eingeschränkt ist und er dies nicht selbst ausgleichen kann.
Festlegung von Betreuungs- und FörderzielenFür jeden Hilfebedarf muss es ein pädagogisches Ziel geben. Im Förderplan werden Fernziele formuliert. Das pädagogische Ziel muss realitätsnah sowie für den Bewohner erreichbar und nachvollziehbar sein. Dabei hat die Zustandserhaltung des Bewohners Vorrang.
Planung der Betreuungs- und FördermaßnahmenDurch regelmäßige Besprechungen zu inhaltlichem und organisatorischem Ablauf wird die Qualität der Betreuung laufend fortgeschrieben. Der Hilfeprozess wird fachlich geplant, umgesetzt und in einer Dokumentation festgehalten. Besonderes Gewicht wird dabei auf Förderung und Erhaltung der Selbständigkeit gelegt. Darüber hinaus wird für den Bereich der Förderpflege eine bewohnerbezogene Pflegedokumentation geführt.
Durchführung der geplanten Betreuungs- und Fördermaßnahmen
Die Bewohner der Regensburger Wohnstätten werden durch den Heimbeirat der Regensburger Wohnstätten in die Mitwirkungsmöglichkeiten nach § 10 Heimgesetz bzw. § 29-32 Heimmitwirkungsverordnung (bzw. eine an deren Stelle tretende gesetzliche Regelung) eingebunden. Ergänzend hierzu nimmt der Elternrat gemäß seiner Geschäftsordnung stellvertretend entsprechende Aufgaben war.
Den Bewohnern wird die soziale Einbindung in das örtliche Gemeinwesen nach ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten durch folgende Maßnahmen gewährleistet:
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Theater- und Kinobesuche | |
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Teilnahme an Festen und kulturellen Veranstaltungen | |
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Außenkontakte durch Verwandte, Freunde, Nachbarn und Betreuer | |
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Gemeinsame Einkäufe | |
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Teilnahme an Erwachsenenbildung | |
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Teilnahme am kirchlichen Leben |
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Ziel der Maßnahme zu
erkennen mit der Durchführung vertraut zu sein und eine exakte Beobachtung
durchzuführen. Für die Betreuungs- als auch für die Fördermaßnahmen gilt es
Abweichungen zu erkennen und weiterzugeben und zu dokumentieren. Bei der
Durchführung ist stets der ganzheitliche Förderprozess zu berücksichtigen. Jeder
Mitarbeiter ist stets angehalten, sein Handeln auf Effizienz hin zu überprüfen.
Ergebnisqualität ist als Zielerreichungsgrad der
Leistungserbringung zu verstehen. Dabei wird das angestrebte Ziel mit dem
tatsächlich erreichten Zustand verglichen. Die Zufriedenheit des Bewohners
spielt bei der Beurteilung des Ergebnisses eine bedeutsame Rolle. Seine
Entwicklung ist Indikator für die Qualität der erbrachten Leistung.
Ergebnisse des Hilfeprozesses werden anhand der festgelegten Ziele regelmäßig
überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird zwischen der Einrichtung und dem
Hilfeempfänger bzw. seinem Angehörigen oder Betreuer erörtert und in der
Betreuungsdokumentation festgehalten. Dabei werden die zuständigen Mitarbeiter,
die Wohnstättenleitung, der Vorstand, der Heimbeirat und der Elternrat
eingebunden.
Wenn das pädagogische Ziel nicht erreicht wurde, müssen die Ursachen dafür
gefunden werden. Dabei muss der Förderprozess überdacht werden und beginnt von
neuem. Die Beurteilung/Bewertung der Betreuung und Förderung zeigt die
Leistungsfähigkeit und dient der Qualitätssicherung.
Die Ergebnisqualität zeigt die Realisierung unserer Ziele auf. Sie wird bei
jedem Bewohner je nach Art der Behinderung und Mitarbeit unterschiedlich sein.
Ergebnisse können u.a. der Erhalt oder die Verbesserung der Leistungsfähigkeit
bzw. die Vermeidung oder Verminderung gesundheitlich begründeter Abbauprozesse
sein.
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Um jedem Bewohner bestmögliche Hilfe, Betreuung Förderung zu gewähren, ist systematisches Arbeiten unerlässlich. Daraus ergeben sich folgende Bestandteile unserer Arbeit:
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Kennenlernen der Vorgeschichte des Bewohners durch
Gespräche mit ihm selbst, | |
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daraus erste Einschätzung des Hilfebedarfs | |
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Aufspüren von verborgenen Fähigkeiten und Fertigkeiten | |
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Überprüfung der Erkenntnisse durch Erstellen von Hilfebedarfserhebungen | |
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Festlegung von Betreuungs- und Förderzielen im
Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen | |
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Konkretisierung der Förderziele und deren Durchführung | |
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Dokumentation des Verlaufs | |
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stetige Überprüfung und Fortschreibung der Förderziele |
Parallel dazu ist es unser Ziel, neben der Einzelförderung
den Gruppenprozess zu begleiten und ein Klima der Angstfreiheit, der
gegenseitigen Akzeptanz und der Selbstbestimmung zu schaffen und zu erhalten.
Als Voraussetzung dafür sehen wir u.a. die Pflege des Klimas zwischen den
betreuenden Mitarbeitern und zwischen Mitarbeitern und Eltern/Betreuern.
Als Grundlage hierfür dient uns das Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung
Lebenshilfe und die in unserer Gesellschaft geltenden Grundwerte.