Anschrift :
93083 Gebelkofen, Wolkeringer Straße 3
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09453/99895-100 Telefax:
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| 1. Leistungstyp | 4. Strukturqualität |
| 2. Betreuungsbereich | 4.1 Standart |
| 3. Umfang und Struktur | 4.2 Räumliche Ausstattung |
| 3.1 Öffnungszeiten | 4.3 Außenanlagen |
| 3.2 Gliederung | 4.4 Sächliche Ausstattung |
| 3.3 Personelle Ausstattung | 4.5 Personelle Ausstattung |
| 3.4 Umfang der Leistungen | 4.6 Kooperationsstrukturen |
| 4.7 Fort- und Weiterbildung |
| [ ] | Ambulantes Wohnen | Eigenständige Wohnform mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung bzw. einer Wohngemeinschaft. |
| [ ] | Begleitetes Wohnen | Stationär offene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte bzw. einer Wohngruppe. Die Bewohner haben ein großes Maß an Selbständigkeit. |
| [ x ] | Betreutes Wohnen | Stationär geschlossene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte mit umfassender Übernahme von Betreuungstätigkeiten. |
| [ x ] | Hoher Hilfebedarf | Stationär geschlossene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte mit besonderem Betreuungs- und Pflegeangebot. |
| [ ] | Hoher Hilfebedarf | Wohnpflegeheim mit Ganztagsbetreuung. |
| [ x ] | Senioren | Seniorenbetreuung nach dem Ausscheiden aus
dem Arbeitsleben. |
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16 |
Personen |
( 16 Senioren und Personen mit erhöhtem Hilfebedarf ) |
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12 |
Personen |
( 12 WfBM-Gänger ) |
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12 |
Personen |
( 11 WfBM-Gänger und 1 Kurzzeitplatz ) |
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|
12 |
Personen |
( 12 WfBM-Gänger ) |
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9 |
Personen |
( 9 WfBM-Gänger ) |
3.3 Personelle
Ausstattung
(1) Die personelle Ausstattung richtet sich nach den Bestimmungen
der Heimpersonalverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
(2) Der
Umfang wird durch die mit dem Kostenträger getroffene Leistungsvereinbarung
bestimmt und mit Hilfe des H.m.B.-W-Verfahrens auf die einzelnen
Hilfebedarfsgruppen verteilt.
3.4 Umfang der
Leistungen
Der Umfang der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen
Leistungen bzw. Leistungsangebote richtet sich im:
Leitungsbereich
nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach der Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (HeimPersV in der jeweils geltenden Fassung) und hierzu ergangener Auflagen der zuständigen Heimaufsicht.
Wohnbereich
Nach der Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (HeimMindBauV in der jeweils geltenden Fassung) unter Beachtung evtl. Auflagen der zuständigen Heimaufsicht sowie der einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen.
Ernährung nach gesundheitsfördernden Grundsätzen. Reinigung des persönlichen Lebensumfeldes und regelmäßige Wartung und Pflege der Wäsche. Haustechnische Dienste im Rahmen der Sicherheitsvorschriften und behinderungsbedingten Erfordernisse.
Betreuungs- und Pflegebereich
nach dem individuellen Förder-, Betreuungs- und Pflegebedarf der Bewohner gemäß H.m.B.W-Verfahren
und der daraus resultierenden Förderplanung. Die Einzelheiten sind im Rahmen der Gesamtkonzeption in der Beschreibung der Betreuungsbereiche erläutert.
Strukturqualität
4.1 Standart
Die Wohnform der betreuten Bewohner orientiert sich in Hinblick auf
räumliche und sächliche Ausstattung an der „Normalwohnform
Nichtbehinderter“. Darüber hinaus werden zusätzliche Wohnelemente zur
Unterstützung der pädagogischen und pflegerischen Aufgabenstellung zur
Verfügung gestellt. Im Einzelfall werden unterschiedliche Hilfeleistungen
notwendig sein. Ein wesentlicher Aspekt der Würde menschlichen Lebens ist,
dass ein Mensch die Möglichkeit hat, in einer Wohnform zu leben, die dem Maß
seiner Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit entspricht.
Die Wohnstätte Gebelkofen bietet 61 geistig behinderten und hilfebedürftigen Menschen Platz. Das Gebäude wurde 1999 als Fachklinik zur Rehabilitation von Tumorpatienten erbaut, ist jedoch nie in Betrieb gegangen. Nach entsprechenden Umbaumaßnahmen konnten die Räumlichkeiten ab 2007 als gruppengegliederte Wohnstätte für Menschen mit geistiger Behinderung genutzt werden. Alle Räumlichkeiten sind auch für gehbehinderte Menschen erreichbar. Alle Stockwerke sind neben den üblichen Treppenhäusern mit einem Aufzug erschlossen.
4.2 Räumliche
Ausstattung
Die Wohnstätte bietet eine Grundausstattung an Mobiliar an. Die
Bewohner können die Einrichtungsgegenstände nach ihren Wünschen und
Bedürfnissen anpassen.
Das Raumangebot setzt sich wie folgt zusammen:
a) Wohn-/Gemeinschaftsräume
40 Einzelzimmer mit Nasszelle ( Waschbecken, Dusche und Toilette )
5 Einzelzimmer mit Waschbecken
8 Doppelzimmer mit Nasszelle ( Waschbecken, Dusche und Toilette )
5 Esszimmer mit Teeküche
6 Wohnzimmer
1 Veranstaltungsraum
2 Therapieräume
1 Bewohner- und Gästecafeteria
1 Eingangshalle mit Aufenthaltsbereich
b) Sanitär-/Wirtschaftsräume
16 Toilettenanlagen (z.T. Mehrfachanlagen)
5 Pflegebäder mit Dusche rollstuhlgeeignet
1 Bad
3 Fäkalienspülräume
1 Zentralküche mit entsprechend Lager- und Kühlräumen
1 Getränkelager
1 Lager für Hygiene- und Kosmetikartikel
1 Hausmeisterwerkstatt
2 Schmutzwäschelager
1 Putzkammer
2 Personalumkleiden mit Personalaufenthaltsraum
c) Funktionsräume
1 Raucherzimmer
8 Lagerräume für Bewohner- und Gruppenbedarf
2 Dachböden als Lagerraum für Bewohner- und Gruppenbedarf
4 Gruppenleiterstützpunkte
1 Gruppenleiterstützpunkt mit Bereitschaftszimmer
7 Räumlichkeiten für die Zentralverwaltung der Regensburger Wohnstätten
1 Fahrradschuppen
1 Müll- und Lagerhäuschen im Außenbereich
4.3 Außenanlagen
Gartenanlage für die Bewohner
Terrasse mit Sitzgelegenheiten
Dachterrasse
Fläche für Spiel- und Freizeitgeräte
Parkplätze für Wohnstättenkleinbusse, für Mitarbeiterfahrzeuge und Besucher
4.4 Sächliche
Ausstattung
Die Sachmittelausstattung orientiert sich an den besonderen
Erfordernissen des pädagogischen Förder- und Freizeitbedarfs. Es umfasst z.B.:
• Bastel- und Malutensilien
• Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele
• Spiel- und Sportgeräte
• Freizeit und Unterhaltungselektronik
• Spezielle den Bedürfnissen und Fähigkeiten angepasste Freizeitgeräte
• Behinderungsspezifische Hilfs- und Pflegemittel
4.5 Personelle
Ausstattung
Unter Beachtung der Heimpersonalverordnung des Heimgesetzes und der
hierzu ergangenen Hinweise der Heimaufsichtsbehörden sowie unter
Berücksichtigung des individuellen Hilfebedarfs der Bewohner wird ein
Stellenplan, in dem Zahl, Funktion und Qualifikation des Personals dargestellt
ist, erstellt.
Der Anteil an Mitarbeitern mit betreuenden Tätigkeiten soll gem. § 5 in
Verbindung mit § 7 der Heimpersonalverordnung zu mehr als 50% aus Fachkräften
bestehen. Zu den hierfür beschäftigten Mitarbeitern gehören insbesondere:
• Dipl.-Pädagogen
• Sozialpädagogen
• Psychologen
• Heilerziehungspfleger
• Erzieher
• Altenpfleger
• Krankenpfleger
• Heilpädagogen
Weitere Mitarbeiter (Nicht-Fachkräfte) werden beschäftigt als:
• Praktikanten
• Zivildienstleistende
• Pflegehilfskräfte
• Hauswirtschaftskräfte
• Verwaltungskräfte
4.6
Kooperationsstrukturen
Mit den
Regensburger Werkstätten, insbesondere dem dort tätigen sozialen Dienst
sowie dem pädagogischen Fachpersonal besteht eine enge Zusammenarbeit. Der
Familienentlastende
Dienst der Lebenshilfe
Regensburg ist in die Abläufe der Kurzzeitunterbringung eingebunden.
Weitere Kooperationen werden auf Bedarf angestrebt.
4.7 Fort- und
Weiterbildung für das Personal
Externe Fortbildungsangebote der Bundesvereinigung sowie des
Landesverbandes der Lebenshilfe und anderer Träger werden angeboten. Darüber
hinaus werden interne Maßnahmen planmäßig angeboten und durchgeführt. Gemäß
den Bestimmungen der HeimPersV wird unter Berücksichtigung der betrieblichen
Belange der Leitung und den Beschäftigten Gelegenheit zur Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen gegeben. Bereits bei Personaleinstellungen wird
der erforderlichen fachlichen Qualifikation unter Berücksichtigung der
Auflagen der Heimaufsichtsbehörde besondere Beachtung beigemessen.