Betreuungsbereich Seniorenbetreuung

Seniorenbetreuung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben unter Berücksichtigung besonderer Betreuungsgrundsätze.

Zielgruppe und typischer Hilfebedarf

Der betreute Personenkreis umfasst Menschen mit einer geistigen Behinderung im Sinne des § 53 SGB XII, die wegen ihrer Behinderung Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 8 SGB XII benötigen. Darunter sind Menschen mit geistigen und Mehrfachbehinderungen zu verstehen die bei der täglichen Lebensbewältigung umfassende Betreuungs- und Hilfeleistungen benötigen. Für diesen Personenkreis werden tagesstrukturierende Maßnahmen angeboten wobei die Betreuung und Pflege im Rahmen der Wiedereingliederung erbringbar und medizinische Pflege ausgeschlossen sein muss.

Die Lebensbereiche sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

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Alltägliche Lebensführung
Die anfallenden Aufgaben (z.B. Einkaufen, Zubereitung von Zwischenmahlzeiten, Zubereitung von Hauptmahlzeiten, Wäschepflege, Ordnung im eigenen Bereich, Geld verwalten, Regeln von finanziellen und (sozial-)rechtlichen Angelegenheiten.) müssen teilweise bzw. vollständig stellvertretend ausgeführt werden.
 

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Individuelle Basisversorgung
Die Bewohner benötigen Hilfen bei der Körperpflege und Ernährung. Sie müssen z.B. gewaschen, gebadet, sowie an- und ausgekleidet werden. Teilweise bedürfen sie der Hilfestellung bei der Toilettenbenutzung.
 

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Gestaltung sozialer Beziehungen
Um Vereinsamung vorzubeugen, sind Maßnahmen zum Aufbau und insbesondere Erhalt von Kontakten im unmittelbaren Nahbereich, zu Angehörigen, in Freundschaften und Partnerschaften und zur Weiterentwicklung kommunikativer Fähigkeiten erforderlich.
 

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Teilnahme am kulturellem und gesellschaftlichen Leben
Die Bewohner können ihre Wünsche und Vorstellungen nicht oder nur ansatzweise äußern und sind nicht in der Lage, sie ohne Hilfe umzusetzen. Sie benötigen Hilfe bei der Gestaltung freier Zeit/Eigenbeschäftigung, Teilnahme an Freizeitangeboten/kulturellen Veranstaltungen, Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen sowie dem Erschließen und Aufrechterhaltung außerhäuslicher Lebensbereiche. Größtenteils brauchen sie Hilfe zur Überwindung einer passiven Haltung in Form von gezielten Angeboten und Einzelfördermaßnahmen.
 

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Kommunikation und Orientierung
Die Bewohner können das Haus nicht ohne Begleitung verlassen, da sie alters- und behinderungsbedingt orientierungslos und nicht verkehrssicher sind. Teilweise ist auch innerhalb des Hauses Hilfe bei der Mobilität erforderlich (z.B. beim Treppensteigen). Eine zeitliche Orientierung ist stark beeinträchtigt.
 

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Emotionale und psychische Entwicklung
Die Bewohner zeigen altersbedingtes Verhalten. Sie bedürfen Hilfen bei der Bewältigung von Angst, Unruhezuständen, Spannungen, Antriebslosigkeit, paranoider oder affektiver Symptomatik. Häufig haben sie Schwierigkeiten, sich in der Gruppe zu behaupten. Selbst- oder Fremdverletzendes Verhalten macht häufig besondere Aufsicht und Zuwendung nötig.
 

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Gesundheitsförderung und -erhaltung
Die Überwachung des Gesundheitszustandes ist durch das Personal zu leisten. Bei Arztbesuchen ist Begleitung erforderlich, Medikamente müssen verabreicht und ihre Einnahme überwacht werden. Auf einen gesundheitsfördernden altersgerechter Lebensstil ist zu achten.


Ziel

Ziel der Betreuung ist es, dass jeder geistig behinderte Bewohner ein Leben so selbständig wie möglich führen kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteil wird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich auch aus Art und Schwere der Behinderung ergeben. (she. Grundsatzprogramm der Lebenshilfe). Für die Bewohner der Regensburger Wohnstätten bedeutet dies die Ermöglichung eines „normalisierten“ Lebens, das Vermitteln von Geborgenheit und Angenommensein sowie die angemessene Förderung und Entwicklung ihrer natürlichen Anlagen und Fähigkeiten.

Leitlinie bei der pädagogischen Arbeit mit geistig behinderten Menschen soll das sogenannte "Normalisierungsprinzip" sein, das von den Dänen Bank-Mikkelsen (1972) und Nirje (1974) aufgestellt wurde. Dieses Prinzip besagt, dass Behinderten, egal welcher Art oder wie schwerwiegend ihre Behinderung auch sei, ein Leben, so normal wie irgend möglich, gewährt werden soll. Dazu ist es einerseits erforderlich, dass sich die jeweilige behinderte Person an die Gesellschaft anpasst (z.B. durch Erlernen üblicher Verhaltensweisen), andererseits aber muss sich auch die Gesellschaft in ihren Wertesystemen und Einstellungen gegenüber Behinderten verändern (z.B. mehr Toleranz, weniger Leistungsdenken).

Das Normalisierungsprinzip umfasst im einzelnen folgende Punkte:

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Trennung: Freizeit - Beschäftigung - Wohnen

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normaler Tages- und Jahresrhythmus, normaler Lebenslauf

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ausreichende wirtschaftliche Versorgung

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Respektierung von Bedürfnissen

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Recht auf Partnerschaft und Sexualität

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angemessener Standard von Einrichtungen

Die genannten Punkte stellen somit den Rahmen für die Arbeit in den Regensburger Wohnstätten dar. Innerhalb dieses Rahmens werden bedarfsgerechte Leistungen erbracht, deren Inhalte wie folgt definiert werden.
 

Leistungsinhalte und Umfang

Das Leistungsangebot dieses Betreuungsbereiches ist darauf ausgerichtet, die Senioren entsprechend ihrem alters- und behinderungsbedingtem Bedarf und unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Hilfe sachgerecht zu betreuen, zu fördern und pädagogisch orientiert zu pflegen. Die besonderen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen mit einer Behinderung werden speziell berücksichtigt.


Die Gesamtleistung beinhaltet:

a)    Die Grundleistung
        Unterkunft und Verpflegung, Leitung und Verwaltung

b)    Die Maßnahmeleistung
        Betreuung, Förderung und Pflege

c)     Die Bereitstellung der betriebsnotwendigen Anlagen
        (Gebäude und Grundstücke einschl. ihrer Ausstattung und haustechnische Dienste)

und setzt sich wie folgt zusammen:

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Wohnbereich

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Bereitstellung von Wohn- und Lebensraum
mit dem Angebot einer umfassenden hauswirtschaftlichen Versorgung (Verpflegung incl. Diät, Hausreinigung, Wäscheservice)

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Hauswartung
(Wartung der Gebäude, Außenanlagen, Ausstattung und der technischen Anlagen sowie Hausmeisterservice),
 

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Leitungsbereich

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Verwaltungsdienstleistung und

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Leistungen der Einrichtungsleitung,
 

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Betreuungs- und pädagogisch orientierter Pflegebereich
a) Umfang

Die nachstehend aufgeführten Leistungsinhalte werden in der Regel in folgendem Umfang erbracht:

[ x ] Keine Hilfe erforderlich bzw. erwünscht
[ x ] Beratung, Assistenz, Hilfestellung
[ x ] Anleitung, teilweise stellvertretende Ausführung
[ x ] Umfassende Hilfestellung, intensive Anleitung
[ x ] Notwendige pädagogische individuelle Förderung

Der Umfang der Unterstützung ist zudem vom jeweils sich täglich abzeichnenden Hilfebedarf abhängig.

b) Inhalt

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Alltägliche Lebensführung:
Einkaufen, Zubereitung von Zwischenmahlzeiten, Zubereitung von Hauptmahlzeiten, Wäschepflege, Ordnung im eigenen Bereich, Geld verwalten, Regeln von finanziellen und (sozial-)rechtlichen Angelegenheiten.
 

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Individuelle Basisversorgung:
Ernährung, Körperpflege, persönliche Hygiene/Toilettenbenutzung, Aufstehen und zu Bett gehen, Baden und Duschen, Anziehen und Ausziehen.
 

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Gestaltung sozialer Beziehungen:
Im unmittelbaren Nahbereich, zu Angehörigen, in Freundschaften und Partnerschaften.
 

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Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben:
Gestaltung freier Zeit/Eigenbeschäftigung, Teilnahme an Freizeitangeboten/kulturellen Veranstaltungen, Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen, Erschließen und Aufrechterhalten außerhäuslicher Lebensbereiche.
 

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Kommunikation und Orientierung:
Kompensation von Sinnesbeeinträchtigungen, zeitliche Orientierung, räumliche Orientierung in vertrauter Umgebung, räumliche Orientierung in fremder Umgebung einschließlich Verkehrssicherheit.
 

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Emotionale und psychische Entwicklung:
Bewältigung von Angst, Unruhe, Spannungen, Antriebslosigkeit, Interesselosigkeit, Bewältigung paranoider oder affektiver Symptomatik, Umgang mit erheblichen eigen- oder fremdgefährdenden Verhalten, Apathie und allgemeinen persönlichen Problemen.
 

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Gesundheitsförderung und -erhaltung:
Ausführen ärztlicher und therapeutischer Verordnungen, Absprache und Durchführung von Arztterminen, spezielle pflegerische Erfordernisse, Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes, gesundheitsfördernder Lebensstil.

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Grundsätze der Betreuung von alten Menschen mit einer Behinderung

Hilflosigkeit, Anspruchsarmut, Resignation und ähnliche altersspezifische Gegebenheiten sind nicht als feststehende, behinderungstypische Fakten, sondern nicht zuletzt als Auswirkungen umfeldtypischer Verhaltensweisen gegenüber behinderten Menschen anzusehen. Behinderte Menschen dürfen deshalb nicht von vornherein nur als bloße „Pflegefälle“ betrachtet werden.

Im Mittelpunkt bei der Betreuung alter Menschen mit einer Behinderung stehen neben der medizinisch, pflegerischen Fürsorge viel mehr als bei nicht behinderten Menschen das Erkennen und die Hilfe bei der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse.

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Menschliche Bedürfnisse
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elementare Bedürfnisse
Luft, Nahrung, Sicherheit, Gesundheit, Sexualität

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sekundäre Bedürfnisse
Kommunikation, Anerkennung, kultureller Teilhabe, Freiheit, Gerechtigkeit, Mitspracherecht
 

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Befriedigung der Bedürfnisse
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biologischer Aspekt
ärztliche Versorgung, Therapie, Pflege

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soziologischer Aspekt
Unterstützungsbedürftigkeit, soziale Eingliederung

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psychologischer Aspekt
subjektive Befindlichkeit, spezielle Bedürfnisse

Bei allen Menschen, einschließlich derer mit geistiger Behinderung, liegen Bedürfnisse ähnlicher Art vor; der Unterschied liegt lediglich in dem Maß an differenzierter Erfüllung dieser Bedürfnisse.


Hauptbedürfnisse behinderter alter Menschen

Bei der Betreuung und Begleitung in den dritten Lebensabschnitt haben deshalb behinderte alte Menschen ein Recht auf größtmögliche Befriedigung ihrer Hauptbedürfnisse, die sich in vier Bereichen differenzieren:

  1. Größtmögliche Selbständigkeit,

  2. sinnvolle Tätigkeit,

  3. mitmenschliche Beziehungen

  4. erfüllende Erlebnisse

     

  1. Größtmögliche Selbständigkeit
    Der kontinuierlichen Fortsetzung vorausgegangener Förderung kommt besondere Bedeutung zu. Dabei gilt es, die erworbene und bestehende Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten und nach Möglichkeit weiter zu fördern. Der Assistenzbedarf von alten Menschen mit einer Behinderung liegt also in einer größtmöglichen Verbesserung der entsprechenden Ausgangslage, d.h. in

    geistiger, emotionaler, sprachlicher, motorischer, sensorieller, sozialer Hinsicht.
     
    Je nachdem, in welchen Bereichen Beeinträchtigungen vorliegen, die häufig auch in mehr oder minder umfänglichen Kopplungen auftreten bedürfen sie einer entsprechend komplexen Assistenz.
     

  2. Sinnvolle Tätigkeit
    Aufgabenlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Tätigkeitsentbehrung machen das Leben perspektivlos. Bloßes Versorgtsein füllt kein Leben aus. Daher besteht namentlich für behinderte alte Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung nur unzureichend in der Lage sind, entsprechende Aktionsmöglichkeiten zu finden oder zu erfinden, ein wichtiger Förderbedarf.

    Dabei geht es vor allem darum, dafür zu sorgen, dass behinderte alte Menschen wissen, warum sie am Morgen aufstehen, dass sie gebraucht werden, dass sie etwas sinnvolles vorhaben, dass ihr Dasein nicht zum Wartestand auf das Ende hin wird.
     

  3. Mitmenschliche Beziehungen
    Für jemanden da sein, von jemanden innerlich getragen sein, trägt wesentlich zum Lebenssinn bei. Ebenso wenig wie ein zwischenmenschliches Bezugsverhältnis ohne Aufgaben auf die Dauer hinreichende Befriedigung gibt, ist jedoch selbst sinnvolles Tätigsein ohne tragende Bezugsverhältnisse in der Regel kein ausreichender Lebensinhalt. Mitmenschliche Bezugsverhältnisse vermitteln ebenso Zugehörigkeits- und Sicherheitsgefühl wie soziale Anerkennung, Selbstfindung und erfüllende Verantwortung.
     

  4. Erfüllende Erlebnisse
    Neben Selbständigkeit, sinnvoller Tätigkeit und mitmenschlicher Beziehung tragen ebenso Erlebnisse, Vorhaben, Erinnerungen und Planungen von Ereignissen, die außer der Reihe liegen

    Feste, Reisen, besondere Veranstaltungen, kleine Erfreulichkeiten des Alltags bei.

    Angesichts der vielfältigen Lebenserschwernisse behinderter alter Menschen, kommt dem Bedarf an erfüllenden Erlebnissen besonders große Bedeutung zu.
     

Methodische Aspekte

Besonders wichtig ist, dass alle Angebote differenziert sein müssen, d. h. jeweils auf die einzelnen Situationen und Möglichkeiten der zu betreuenden alten Menschen mit einer Behinderung abgestimmt sind. Nicht also Normierung, sondern größtmögliche Berücksichtigung der Individuallage ist erforderlich.

Sodann gilt es zu sehen, dass der Wert der Angebote mit ihrer Wirklichkeitsnähe steht und fällt. So lassen sich allgemein beispielhaft folgende Faustregeln anwenden:

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eine Stunde Werken oder spielen ist besser als zehn Stunden psychologische Beratung

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ein Lied selbst auf der Blockflöte gespielt ist besser als zehn Konzertbesuche

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ein interessantes Gespräch am Abend ist besser als zehn Stunden Fernsehkonsum

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eine anregende Bekanntschaft ist besser als zehn Therapieeinheiten


Bei der Umsetzung der anzubietenden Hilfen ist hinsichtlich der Förderung der Selbständigkeit auf Vorgehensweisen des Belehrens, Anweisens, Vorschreibens, Gängelns, voreiligen Helfens, Bevormundens, Programmierens und Manipulierens zu verzichten. Dagegen sind folgende Aspekte des Förderns besonders effizient:

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Anbieten

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Vorschlagen

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Anregen

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Beanspruchen

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Assistieren

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Probieren und probieren lassen

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praktische Anleitung

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Freiwilligkeit

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Offenheit

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wahrnehmen der Befindlichkeiten und Bedürfnisse

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Zuhören

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sich miteinander Beraten

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Gemeinsamkeit statt bloßer Mitbeteiligung

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Arbeit mit (statt nur für) behinderte(n) Menschen.
 

Tagesstrukturierte Aktivitäten

Ein sehr wichtiges Qualitätsmerkmal sind tagesstrukturierende Aktivitäten und Elemente wie z.B.:

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Körperpflege

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An- und Ausziehen

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Gymnastik

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Übernahme von Aufgaben und Diensten wie die Zubereitung kleiner Mahlzeiten, Einkaufsgänge, Zimmer- und Pflanzenpflege

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Einkäufe

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Gesprächskreise in der Wohnstätte

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Wahrnehmen von Bildungsangeboten

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Besuch kultureller und sportlicher Veranstaltungen

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Freizeitgestaltende Anregungen und Angebote

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Kontakte zu Nachbarn
 

Aufgaben der Mitarbeiter

Die wichtigsten Aufgaben der Mitarbeiter in der Seniorengruppe sind:

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Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und aktive Freizeitgestaltung sowie bei der Aufrechterhaltung und Ausbau von Außenkontakten

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Pflege incl. der Dokumentation

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Zusammenarbeit mit Eltern, Verwandten, Betreuern, Behörden, Ärzten usw.

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Auseinandersetzung mit dem eigenen Älterwerden und Sterbenmüssen als Voraussetzung für Pflege und Begleitung der behinderten Menschen bis zu ihrem Tod.
 

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