
Seniorenbetreuung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben unter Berücksichtigung besonderer Betreuungsgrundsätze.
Der betreute Personenkreis
umfasst Menschen mit einer geistigen Behinderung im Sinne des § 53 SGB XII, die
wegen ihrer Behinderung Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 8 SGB XII benötigen. Darunter sind Menschen mit geistigen und Mehrfachbehinderungen zu
verstehen die bei der täglichen Lebensbewältigung umfassende Betreuungs- und
Hilfeleistungen benötigen. Für diesen Personenkreis werden tagesstrukturierende
Maßnahmen angeboten wobei die Betreuung und Pflege im Rahmen der
Wiedereingliederung erbringbar und medizinische Pflege ausgeschlossen sein muss.
Die Lebensbereiche sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
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Alltägliche Lebensführung | |
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Individuelle Basisversorgung | |
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Gestaltung sozialer
Beziehungen | |
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Teilnahme am kulturellem und
gesellschaftlichen Leben | |
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Kommunikation und
Orientierung | |
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Emotionale und psychische
Entwicklung | |
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Gesundheitsförderung und
-erhaltung |
Ziel der Betreuung ist es, dass
jeder geistig behinderte Bewohner ein Leben so selbständig wie möglich führen
kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteil wird, wie er für sich
braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die
sich auch aus Art und Schwere der Behinderung ergeben. (she. Grundsatzprogramm
der Lebenshilfe). Für die Bewohner der Regensburger Wohnstätten bedeutet dies
die Ermöglichung eines „normalisierten“ Lebens, das Vermitteln von Geborgenheit
und Angenommensein sowie die angemessene Förderung und Entwicklung ihrer
natürlichen Anlagen und Fähigkeiten.
Leitlinie bei der pädagogischen Arbeit mit geistig behinderten Menschen soll das
sogenannte "Normalisierungsprinzip" sein, das von den Dänen Bank-Mikkelsen
(1972) und Nirje (1974) aufgestellt wurde. Dieses Prinzip besagt, dass
Behinderten, egal welcher Art oder wie schwerwiegend ihre Behinderung auch sei,
ein Leben, so normal wie irgend möglich, gewährt werden soll. Dazu ist es
einerseits erforderlich, dass sich die jeweilige behinderte Person an die
Gesellschaft anpasst (z.B. durch Erlernen üblicher Verhaltensweisen),
andererseits aber muss sich auch die Gesellschaft in ihren Wertesystemen und
Einstellungen gegenüber Behinderten verändern (z.B. mehr Toleranz, weniger
Leistungsdenken).
Das Normalisierungsprinzip umfasst im einzelnen folgende Punkte:
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Trennung: Freizeit - Beschäftigung - Wohnen | |
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normaler Tages- und Jahresrhythmus, normaler Lebenslauf | |
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ausreichende wirtschaftliche Versorgung | |
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Respektierung von Bedürfnissen | |
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Recht auf Partnerschaft und Sexualität | |
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angemessener Standard von Einrichtungen |
Die genannten Punkte stellen
somit den Rahmen für die Arbeit in den Regensburger Wohnstätten dar. Innerhalb
dieses Rahmens werden bedarfsgerechte Leistungen erbracht, deren Inhalte wie
folgt definiert werden.
Das Leistungsangebot dieses
Betreuungsbereiches ist darauf ausgerichtet, die Senioren entsprechend ihrem
alters- und behinderungsbedingtem Bedarf und unter Berücksichtigung der
Zielsetzung der Hilfe sachgerecht zu betreuen, zu fördern und pädagogisch
orientiert zu pflegen. Die besonderen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen
mit einer Behinderung werden speziell berücksichtigt.
Die Gesamtleistung beinhaltet:
a) Die Grundleistung
Unterkunft und Verpflegung,
Leitung und Verwaltung
b) Die Maßnahmeleistung
Betreuung, Förderung und Pflege
c) Die Bereitstellung der betriebsnotwendigen Anlagen
(Gebäude und Grundstücke einschl.
ihrer Ausstattung und haustechnische Dienste)
und setzt sich wie folgt zusammen:
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Wohnbereich
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Leitungsbereich
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Betreuungs- und pädagogisch
orientierter Pflegebereich |
Die nachstehend aufgeführten Leistungsinhalte werden in der Regel in folgendem Umfang erbracht:
[ x ] Keine Hilfe erforderlich bzw. erwünscht
[ x ] Beratung, Assistenz, Hilfestellung
[ x ] Anleitung, teilweise stellvertretende Ausführung
[ x ] Umfassende Hilfestellung, intensive Anleitung
[ x ] Notwendige pädagogische individuelle Förderung
Der Umfang der Unterstützung ist zudem vom jeweils sich täglich abzeichnenden Hilfebedarf abhängig.b) Inhalt
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Alltägliche Lebensführung:
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Individuelle
Basisversorgung: | |
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Gestaltung sozialer
Beziehungen: | |
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Teilnahme am kulturellen und
gesellschaftlichen Leben: | |
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Kommunikation und
Orientierung: | |
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Emotionale und psychische
Entwicklung: | |
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Gesundheitsförderung und
-erhaltung: |
Hilflosigkeit, Anspruchsarmut, Resignation
und ähnliche altersspezifische Gegebenheiten sind nicht als feststehende,
behinderungstypische Fakten, sondern nicht zuletzt als Auswirkungen
umfeldtypischer Verhaltensweisen gegenüber behinderten Menschen anzusehen.
Behinderte Menschen dürfen deshalb nicht von vornherein nur als bloße
„Pflegefälle“ betrachtet werden.
Im Mittelpunkt bei der Betreuung alter Menschen mit einer Behinderung stehen
neben der medizinisch, pflegerischen Fürsorge viel mehr als bei nicht
behinderten Menschen das Erkennen und die Hilfe bei der Befriedigung
menschlicher Bedürfnisse.
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Menschliche Bedürfnisse
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Befriedigung der Bedürfnisse
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Bei allen Menschen, einschließlich derer mit geistiger Behinderung, liegen Bedürfnisse ähnlicher Art vor; der Unterschied liegt lediglich in dem Maß an differenzierter Erfüllung dieser Bedürfnisse.
Bei der Betreuung und Begleitung in den dritten Lebensabschnitt haben deshalb behinderte alte Menschen ein Recht auf größtmögliche Befriedigung ihrer Hauptbedürfnisse, die sich in vier Bereichen differenzieren:
Größtmögliche Selbständigkeit,
sinnvolle Tätigkeit,
mitmenschliche Beziehungen
erfüllende Erlebnisse
Größtmögliche Selbständigkeit
Der kontinuierlichen Fortsetzung vorausgegangener Förderung kommt
besondere Bedeutung zu. Dabei gilt es, die erworbene und bestehende
Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten und nach Möglichkeit weiter zu
fördern. Der Assistenzbedarf von alten Menschen mit einer Behinderung liegt
also in einer größtmöglichen Verbesserung der entsprechenden Ausgangslage,
d.h. in
geistiger, emotionaler, sprachlicher, motorischer, sensorieller, sozialer
Hinsicht.
Je nachdem, in welchen Bereichen Beeinträchtigungen vorliegen, die häufig auch
in mehr oder minder umfänglichen Kopplungen auftreten bedürfen sie einer
entsprechend komplexen Assistenz.
Sinnvolle Tätigkeit
Aufgabenlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Tätigkeitsentbehrung machen das Leben
perspektivlos. Bloßes Versorgtsein füllt kein Leben aus. Daher besteht
namentlich für behinderte alte Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung
nur unzureichend in der Lage sind, entsprechende Aktionsmöglichkeiten zu
finden oder zu erfinden, ein wichtiger Förderbedarf.
Dabei geht es vor allem darum, dafür zu sorgen, dass behinderte alte Menschen
wissen, warum sie am Morgen aufstehen, dass sie gebraucht werden, dass sie
etwas sinnvolles vorhaben, dass ihr Dasein nicht zum Wartestand auf das Ende
hin wird.
Mitmenschliche Beziehungen
Für jemanden da sein, von jemanden innerlich getragen sein, trägt
wesentlich zum Lebenssinn bei. Ebenso wenig wie ein zwischenmenschliches
Bezugsverhältnis ohne Aufgaben auf die Dauer hinreichende Befriedigung gibt,
ist jedoch selbst sinnvolles Tätigsein ohne tragende Bezugsverhältnisse in der
Regel kein ausreichender Lebensinhalt. Mitmenschliche Bezugsverhältnisse
vermitteln ebenso Zugehörigkeits- und Sicherheitsgefühl wie soziale
Anerkennung, Selbstfindung und erfüllende Verantwortung.
Erfüllende Erlebnisse
Neben Selbständigkeit, sinnvoller Tätigkeit und mitmenschlicher Beziehung
tragen ebenso Erlebnisse, Vorhaben, Erinnerungen und Planungen von
Ereignissen, die außer der Reihe liegen
Feste, Reisen, besondere Veranstaltungen, kleine Erfreulichkeiten des Alltags
bei.
Angesichts der vielfältigen Lebenserschwernisse behinderter alter Menschen,
kommt dem Bedarf an erfüllenden Erlebnissen besonders große Bedeutung zu.
Besonders wichtig ist, dass alle Angebote
differenziert sein müssen, d. h. jeweils auf die einzelnen Situationen und
Möglichkeiten der zu betreuenden alten Menschen mit einer Behinderung abgestimmt
sind. Nicht also Normierung, sondern größtmögliche Berücksichtigung der
Individuallage ist erforderlich.
Sodann gilt es zu sehen, dass der Wert der Angebote mit ihrer Wirklichkeitsnähe
steht und fällt. So lassen sich allgemein beispielhaft folgende Faustregeln
anwenden:
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eine Stunde Werken oder spielen ist besser als zehn Stunden psychologische Beratung | |
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ein Lied selbst auf der Blockflöte gespielt ist besser als zehn Konzertbesuche | |
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ein interessantes Gespräch am Abend ist besser als zehn Stunden Fernsehkonsum | |
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eine anregende Bekanntschaft ist besser als zehn Therapieeinheiten |
Bei der Umsetzung der anzubietenden Hilfen ist hinsichtlich der Förderung der
Selbständigkeit auf Vorgehensweisen des Belehrens, Anweisens, Vorschreibens,
Gängelns, voreiligen Helfens, Bevormundens, Programmierens und Manipulierens zu
verzichten. Dagegen sind folgende Aspekte des Förderns besonders effizient:
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Anbieten | |
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Vorschlagen | |
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Anregen | |
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Beanspruchen | |
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Assistieren | |
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Probieren und probieren lassen | |
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praktische Anleitung | |
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Freiwilligkeit | |
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Offenheit | |
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wahrnehmen der Befindlichkeiten und Bedürfnisse | |
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Zuhören | |
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sich miteinander Beraten | |
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Gemeinsamkeit statt bloßer Mitbeteiligung | |
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Arbeit mit (statt nur für) behinderte(n)
Menschen. |
Ein sehr wichtiges Qualitätsmerkmal sind tagesstrukturierende Aktivitäten und Elemente wie z.B.:
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Körperpflege | |
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An- und Ausziehen | |
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Gymnastik | |
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Übernahme von Aufgaben und Diensten wie die Zubereitung kleiner Mahlzeiten, Einkaufsgänge, Zimmer- und Pflanzenpflege | |
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Einkäufe | |
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Gesprächskreise in der Wohnstätte | |
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Wahrnehmen von Bildungsangeboten | |
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Besuch kultureller und sportlicher Veranstaltungen | |
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Freizeitgestaltende Anregungen und Angebote | |
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Kontakte zu Nachbarn |
Die wichtigsten Aufgaben der Mitarbeiter in der Seniorengruppe sind:
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Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und aktive Freizeitgestaltung sowie bei der Aufrechterhaltung und Ausbau von Außenkontakten | |
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Pflege incl. der Dokumentation | |
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Zusammenarbeit mit Eltern, Verwandten, Betreuern, Behörden, Ärzten usw. | |
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Auseinandersetzung mit dem eigenen
Älterwerden und Sterbenmüssen als Voraussetzung für Pflege und Begleitung der
behinderten Menschen bis zu ihrem Tod. |