Betreuungsbereich Betreutes Wohnen

Stationär geschlossene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte mit umfassender Übernahme von Betreuungstätigkeiten.

Zielgruppe und typischer Hilfebedarf

Der betreute Personenkreis umfasst Menschen mit einer geistigen Behinderung im Sinne des § 53 SGB XII, die wegen ihrer Behinderung Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 8 SGB XII benötigen. Darunter sind Menschen mit geistigen und Mehrfachbehinderungen zu verstehen die bei der täglichen Lebensbewältigung umfassende Betreuungs- und Hilfeleistungen benötigen.

Die Lebensbereiche sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

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Alltägliche Lebensführung
Die anfallenden Aufgaben (z.B. Einkaufen, Zubereitung von Zwischenmahlzeiten, Zubereitung von Hauptmahlzeiten, Wäschepflege, Ordnung im eigenen Bereich, Geld verwalten, Regeln von finanziellen und (sozial-)rechtlichen Angelegenheiten.) müssen überwiegend bzw. vollständig stellvertretend ausgeführt werden.
 

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Individuelle Basisversorgung
Die Bewohner benötigen umfangreiche Hilfen bei der Körperpflege und Ernährung. Sie müssen z.B. gewaschen, gebadet, sowie an- und ausgekleidet werden. Teilweise bedürfen sie der Hilfestellung bei der Toilettenbenutzung.
 

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Gestaltung sozialer Beziehungen
Um Rückzug und Einzelgängertum vorzubeugen, sind Maßnahmen zum Aufbau und Erhalt von Kontakten im unmittelbaren Nahbereich, zu Angehörigen, in Freundschaften und Partnerschaften und zur Weiterentwicklung kommunikativer Fähigkeiten erforderlich.
 

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Teilnahme am kulturellem und gesellschaftlichen Leben
Die Bewohner können ihre Wünsche und Vorstellungen nicht oder nur ansatzweise äußern und sind nicht in der Lage, sie ohne Hilfe umzusetzen. Sie benötigen Hilfe bei der Gestaltung freier Zeit/Eigenbeschäftigung, Teilnahme an Freizeitangeboten/kulturellen Veranstaltungen, Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen sowie dem Erschließen außerhäuslicher Lebensbereiche. Größtenteils brauchen sie Hilfe zur Überwindung einer passiven Haltung in Form von gezielten Angeboten und Einzelfördermaßnahmen.
 

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Kommunikation und Orientierung
Die Bewohner können das Haus nicht ohne Begleitung verlassen, da sie orientierungslos und nicht verkehrssicher sind. Teilweise ist auch innerhalb des Hauses Hilfe bei der Mobilität erforderlich (z.B. beim Treppensteigen). Eine zeitliche Orientierung ist stark beeinträchtigt.
 

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Emotionale und psychische Entwicklung
Die Bewohner zeigen teilweise auffälliges Verhalten. Sie bedürfen Hilfen bei der Bewältigung von Angst, Unruhezuständen, Spannungen, Antriebslosigkeit, paranoider oder affektiver Symptomatik. Häufig haben sie Schwierigkeiten, sich in der Gruppe zu behaupten. Selbst- oder Fremdverletzendes Verhalten macht häufig besondere Aufsicht und Zuwendung nötig.
 

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Gesundheitsförderung und -erhaltung
Die Überwachung des Gesundheitszustandes ist durch das Personal zu leisten. Bei Arztbesuchen ist Begleitung erforderlich, Medikamente müssen verabreicht und ihre Einnahme überwacht werden. Auf einen gesundheitsfördernden Lebensstil ist zu achten.


Ziel

Ziel der Betreuung ist es, dass jeder geistig behinderte Bewohner ein Leben so selbständig wie möglich führen kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteil wird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich auch aus Art und Schwere der Behinderung ergeben. (she. Grundsatzprogramm der Lebenshilfe). Für die Bewohner der Regensburger Wohnstätten bedeutet dies die Ermöglichung eines „normalisierten“ Lebens, das Vermitteln von Geborgenheit und Angenommensein sowie die angemessene Förderung und Entwicklung ihrer natürlichen Anlagen und Fähigkeiten. Eltern und Angehörige erhalten Entlastung im täglichen Leben und erfahren Beruhigung im Falle des Nachlassens der eigenen Kräfte durch Alter, Krankheit, oder Tod, da die Versorgung ihrer behinderten Kinder gesichert ist.

Leitlinie bei der pädagogischen Arbeit mit geistig behinderten Menschen soll das sogenannte "Normalisierungsprinzip" sein, das von den Dänen Bank-Mikkelsen (1972) und Nirje (1974) aufgestellt wurde. Dieses Prinzip besagt, dass Behinderten, egal welcher Art oder wie schwerwiegend ihre Behinderung auch sei, ein Leben, so normal wie irgend möglich, gewährt werden soll. Dazu ist es einerseits erforderlich, dass sich die jeweilige behinderte Person an die Gesellschaft anpasst (z.B. durch Erlernen üblicher Verhaltensweisen), andererseits aber muss sich auch die Gesellschaft in ihren Wertesystemen und Einstellungen gegenüber Behinderten verändern (z.B. mehr Toleranz, weniger Leistungsdenken).

Das Normalisierungsprinzip umfasst im einzelnen folgende Punkte:

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Trennung: Freizeit - Arbeit - Wohnen

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normaler Tages- und Jahresrhythmus, normaler Lebenslauf

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ausreichende wirtschaftliche Versorgung

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Respektierung von Bedürfnissen

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Recht auf Partnerschaft und Sexualität

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angemessener Standard von Einrichtungen

Die genannten Punkte stellen somit den Rahmen für die Arbeit in den Regensburger Wohnstätten dar. Innerhalb dieses Rahmens werden bedarfsgerechte Leistungen erbracht, deren Inhalte wie folgt definiert werden.
 

Leistungsinhalte und Umfang

Das Leistungsangebot dieses Betreuungsbereiches ist darauf ausgerichtet, die Hilfesuchenden entsprechend ihrem notwendigen Bedarf und unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Hilfe sachgerecht zu betreuen, zu fördern und pädagogisch orientiert zu pflegen. Die besonderen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen mit einer Behinderung werden speziell berücksichtigt.

Die Gesamtleistung beinhaltet:

a)    Die Grundleistung
        Unterkunft und Verpflegung, Leitung und Verwaltung

b)    Die Maßnahmeleistung
        Betreuung, Förderung und Pflege

c)     Die Bereitstellung der betriebsnotwendigen Anlagen
        (Gebäude und Grundstücke einschl. ihrer Ausstattung und haustechnische Dienste)

und setzt sich wie folgt zusammen:

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Wohnbereich

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Bereitstellung von Wohn- und Lebensraum
mit dem Angebot einer umfassenden hauswirtschaftlichen Versorgung (Verpflegung incl. Diät, Hausreinigung, Wäscheservice)

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Hauswartung
(Wartung der Gebäude, Außenanlagen, Ausstattung und der technischen Anlagen sowie Hausmeisterservice),
 

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Leitungsbereich

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Verwaltungsdienstleistung und

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Leistungen der Einrichtungsleitung,
 

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Betreuungs- und pädagogisch orientierter Pflegebereich
a) Umfang

Die nachstehend aufgeführten Leistungsinhalte werden in der Regel in folgendem Umfang erbracht:

[    ] Keine Hilfe erforderlich bzw. erwünscht
[ x ] Beratung, Assistenz, Hilfestellung
[ x ] Anleitung, teilweise stellvertretende Ausführung
[ x ] Umfassende Hilfestellung, intensive Anleitung
[ x ] Notwendige pädagogische individuelle Förderung

Der Umfang der Unterstützung ist zudem vom jeweils sich täglich abzeichnenden Hilfebedarf abhängig.

b) Inhalt

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Alltägliche Lebensführung:
Einkaufen, Zubereitung von Zwischenmahlzeiten, Zubereitung von Hauptmahlzeiten, Wäschepflege, Ordnung im eigenen Bereich, Geld verwalten, Regeln von finanziellen und (sozial-)rechtlichen Angelegenheiten.
 

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Individuelle Basisversorgung:
Ernährung, Körperpflege, persönliche Hygiene/Toilettenbenutzung, Aufstehen und zu Bett gehen, Baden und Duschen, Anziehen und Ausziehen.
 

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Gestaltung sozialer Beziehungen:
Im unmittelbaren Nahbereich, zu Angehörigen, in Freundschaften und Partnerschaften.
 

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Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben:
Gestaltung freier Zeit/Eigenbeschäftigung, Teilnahme an Freizeitangeboten/kulturellen Veranstaltungen, Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen, Erschließen außerhäuslicher Lebensbereiche.
 

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Kommunikation und Orientierung:
Kompensation von Sinnesbeeinträchtigungen, zeitliche Orientierung, räumliche Orientierung in vertrauter Umgebung, räumliche Orientierung in fremder Umgebung einschließlich Verkehrssicherheit.
 

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Emotionale und psychische Entwicklung:
Bewältigung von Angst, Unruhe, Spannungen, Antriebslosigkeit, Interesselosigkeit, Bewältigung paranoider oder affektiver Symptomatik, Umgang mit erheblichen eigen- oder fremdgefährdenden Verhalten, Apathie und allgemeinen persönlichen Problemen.
 

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Gesundheitsförderung und -erhaltung:
Ausführen ärztlicher und therapeutischer Verordnungen, Absprache und Durchführung von Arztterminen, spezielle pflegerische Erfordernisse, Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes, gesundheitsfördernder Lebensstil.
 

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