
Stationär offene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte bzw. einer Wohngruppe. Die Bewohner haben ein großes Maß an Selbständigkeit.
Ein wesentliches Element der Betreuung dieses Personenkreises ist ein hohes Maß
an Vertrauen in die von den Bewohnern nachgewiesenen Fähigkeiten und des
selbständigen Handelns. Dadurch wird das Selbstvertrauen und die Sicherheit bei
der Bewältigung des täglichen Lebens aller Bewohner gestärkt. Die Betreuung in
diesem Bereich setzt somit ein großes Maß an Selbständigkeit und Eigenbestimmung
voraus. Fremd- bzw. eigengefährdendes Verhalten muss dabei ausgeschlossen werden
können.
Die Lebensbereiche sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
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Alltägliche Lebensführung | |
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Individuelle Basisversorgung | |
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Gestaltung sozialer
Beziehungen | |
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Teilnahme am kulturellem und
gesellschaftlichen Leben | |
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Kommunikation und
Orientierung | |
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Emotionale und psychische
Entwicklung | |
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Gesundheitsförderung und
-erhaltung |
Ziel der Betreuung ist es, dass
jeder geistig behinderte Bewohner ein Leben so selbständig wie möglich führen
kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteil wird, wie er für sich
braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die
sich auch aus Art und Schwere der Behinderung ergeben. (she. Grundsatzprogramm
der Lebenshilfe). Für die Bewohner der Regensburger Wohnstätten bedeutet dies
die Ermöglichung eines „normalisierten“ Lebens, das Vermitteln von Geborgenheit
und Angenommensein sowie die angemessene Förderung und Entwicklung ihrer
natürlichen Anlagen und Fähigkeiten. Eltern und Angehörige erhalten Entlastung
im täglichen Leben und erfahren Beruhigung im Falle des Nachlassens der eigenen
Kräfte durch Alter, Krankheit, oder Tod, da die Versorgung ihrer behinderten
Kinder gesichert ist.
Leitlinie bei der pädagogischen Arbeit mit geistig behinderten Menschen soll das
sogenannte "Normalisierungsprinzip" sein, das von den Dänen Bank-Mikkelsen
(1972) und Nirje (1974) aufgestellt wurde. Dieses Prinzip besagt, dass
Behinderten, egal welcher Art oder wie schwerwiegend ihre Behinderung auch sei,
ein Leben, so normal wie irgend möglich, gewährt werden soll. Dazu ist es
einerseits erforderlich, dass sich die jeweilige behinderte Person an die
Gesellschaft anpasst (z.B. durch Erlernen üblicher Verhaltensweisen),
andererseits aber muss sich auch die Gesellschaft in ihren Wertesystemen und
Einstellungen gegenüber Behinderten verändern (z.B. mehr Toleranz, weniger
Leistungsdenken).
Das Normalisierungsprinzip umfasst im einzelnen folgende Punkte:
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Trennung: Freizeit - Arbeit - Wohnen | |
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normaler Tages- und Jahresrhythmus, normaler Lebenslauf | |
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ausreichende wirtschaftliche Versorgung | |
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Respektierung von Bedürfnissen | |
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Recht auf Partnerschaft und Sexualität | |
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angemessener Standard von Einrichtungen |
Die genannten Punkte stellen
somit den Rahmen für die Arbeit in den Regensburger Wohnstätten dar. Innerhalb
dieses Rahmens werden bedarfsgerechte Leistungen erbracht, deren Inhalte wie
folgt definiert werden.
Das Leistungsangebot dieses
Betreuungsbereiches ist darauf ausgerichtet, die Hilfesuchenden entsprechend
ihrem notwendigen Bedarf und unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Hilfe
sachgerecht zu betreuen, zu fördern und pädagogisch orientiert zu pflegen. Die
besonderen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen mit einer Behinderung werden
speziell berücksichtigt.
Die Gesamtleistung beinhaltet:
a) Die Grundleistung
Unterkunft und Verpflegung,
Leitung und Verwaltung
b) Die Maßnahmeleistung
Betreuung, Förderung und Pflege
c) Die Bereitstellung der betriebsnotwendigen Anlagen
(Gebäude und Grundstücke einschl.
ihrer Ausstattung und haustechnische Dienste)
und setzt sich wie folgt zusammen:
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Wohnbereich
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Leitungsbereich
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Betreuungs- und pädagogisch
orientierter Pflegebereich |
Die nachstehend aufgeführten Leistungsinhalte werden in der Regel in folgendem Umfang erbracht:
[ x ] Keine Hilfe erforderlich bzw. erwünscht
[ x ] Beratung, Assistenz, Hilfestellung
[ ] Anleitung, teilweise stellvertretende Ausführung
[ ] Umfassende Hilfestellung, intensive Anleitung
[ x ] Notwendige pädagogische individuelle Förderung
Der Umfang der Unterstützung ist zudem vom jeweils sich täglich abzeichnenden Hilfebedarf abhängig.b) Inhalt
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Alltägliche Lebensführung:
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Individuelle
Basisversorgung: | |
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Gestaltung sozialer
Beziehungen: | |
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Teilnahme am kulturellen und
gesellschaftlichen Leben: | |
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Kommunikation und
Orientierung: | |
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Emotionale und psychische
Entwicklung: | |
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Gesundheitsförderung und
-erhaltung: |