Betreuungsbereich Begleitetes Wohnen

Stationär offene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte bzw. einer Wohngruppe. Die Bewohner haben ein großes Maß an Selbständigkeit.

Zielgruppe und typischer Hilfebedarf

Der betreute Personenkreis umfasst Menschen mit einer geistigen Behinderung im Sinne des § 53 SGB XII, die wegen ihrer Behinderung Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 8 SGB XII benötigen. Die Bewohner sind nicht in ihrer körperlichen Mobilität eingeschränkt und haben keine Anfallsleiden. Darunter sind Menschen mit geistigen und Mehrfachbehinderungen zu verstehen die bei der täglichen Lebensbewältigung Betreuungs- und Hilfeleistungen benötigen.

Die Bewohner sind in der Lage, über einen Hausschlüssel zu verfügen. Die Bewohner sollen so selbständig als möglich leben können. Hierzu ist es notwendig, ihnen viele Freiräume und das Gefühl zu geben, nicht überwacht zu werden. Richterlich verfügte freiheitsentziehende Maßnahmen wie z.B. das Absperren der Haustüre sowie Zurückhalten durch das Betreuungspersonal können deshalb nicht durchgeführt werden.

Ein wesentliches Element der Betreuung dieses Personenkreises ist ein hohes Maß an Vertrauen in die von den Bewohnern nachgewiesenen Fähigkeiten und des selbständigen Handelns. Dadurch wird das Selbstvertrauen und die Sicherheit bei der Bewältigung des täglichen Lebens aller Bewohner gestärkt. Die Betreuung in diesem Bereich setzt somit ein großes Maß an Selbständigkeit und Eigenbestimmung voraus. Fremd- bzw. eigengefährdendes Verhalten muss dabei ausgeschlossen werden können.

Die Lebensbereiche sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

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Alltägliche Lebensführung
Hilfestellung bei anfallenden Aufgaben wie z.B. Einkaufen, Zubereitung von Zwischenmahlzeiten, Zubereitung von Hauptmahlzeiten, Wäschepflege, Ordnung im eigenen Bereich, Geld verwalten, Regeln von finanziellen und (sozial-)rechtlichen Angelegenheiten.
 

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Individuelle Basisversorgung
Die Bewohner benötigen keine Hilfen bzw. Beratung bei der Körperpflege und Ernährung. Sie können sich selbständig bzw. mit Assistenz z.B. waschen, baden, sowie an- und auskleiden. Teilweise bedürfen sie der Beratung bei der Toilettenhygiene.
 

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Gestaltung sozialer Beziehungen
Um Rückzug und Einzelgängertum vorzubeugen, sind Maßnahmen zum Aufbau und Erhalt von Kontakten im unmittelbaren Nahbereich, zu Angehörigen, in Freundschaften und Partnerschaften und zur Weiterentwicklung kommunikativer Fähigkeiten erforderlich.
 

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Teilnahme am kulturellem und gesellschaftlichen Leben
Die Bewohner bedürfen bei der Auswahl sowie Realisierung ihre Wünsche und Vorstellungen der Assistenz. Sie benötigen Hilfe bei der Gestaltung freier Zeit/Eigenbeschäftigung, Teilnahme an Freizeitangeboten/kulturellen Veranstaltungen, Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen sowie dem Erschließen außerhäuslicher Lebensbereiche. Größtenteils brauchen sie Hilfe zur Überwindung einer passiven Haltung in Form von gezielten Angeboten und Einzelfördermaßnahmen.
 

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Kommunikation und Orientierung
Die Bewohner können das Haus ohne Begleitung verlassen. Sie bedürfen lediglich Beratung bei der Kompensation von Sinnesbeeinträchtigungen, der zeitlichen Orientierung sowie der Orientierung in absolut fremder Umgebung.
 

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Emotionale und psychische Entwicklung
Die Bewohner zeigen teilweise auffälliges Verhalten. Sie bedürfen Hilfen bei der Bewältigung von Angst, Unruhezuständen, Spannungen, Antriebslosigkeit und affektiver Symptomatik. Häufig haben sie Schwierigkeiten, sich in der Gruppe zu behaupten.
 

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Gesundheitsförderung und -erhaltung
Die Überwachung des Gesundheitszustandes ist durch das Personal zu leisten. Bei Arztbesuchen ist Begleitung teilweise erforderlich, Medikamente müssen verabreicht und ihre Einnahme überwacht werden. Auf einen gesundheitsfördernden Lebensstil ist zu achten.


Ziel

Ziel der Betreuung ist es, dass jeder geistig behinderte Bewohner ein Leben so selbständig wie möglich führen kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteil wird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich auch aus Art und Schwere der Behinderung ergeben. (she. Grundsatzprogramm der Lebenshilfe). Für die Bewohner der Regensburger Wohnstätten bedeutet dies die Ermöglichung eines „normalisierten“ Lebens, das Vermitteln von Geborgenheit und Angenommensein sowie die angemessene Förderung und Entwicklung ihrer natürlichen Anlagen und Fähigkeiten. Eltern und Angehörige erhalten Entlastung im täglichen Leben und erfahren Beruhigung im Falle des Nachlassens der eigenen Kräfte durch Alter, Krankheit, oder Tod, da die Versorgung ihrer behinderten Kinder gesichert ist.

Leitlinie bei der pädagogischen Arbeit mit geistig behinderten Menschen soll das sogenannte "Normalisierungsprinzip" sein, das von den Dänen Bank-Mikkelsen (1972) und Nirje (1974) aufgestellt wurde. Dieses Prinzip besagt, dass Behinderten, egal welcher Art oder wie schwerwiegend ihre Behinderung auch sei, ein Leben, so normal wie irgend möglich, gewährt werden soll. Dazu ist es einerseits erforderlich, dass sich die jeweilige behinderte Person an die Gesellschaft anpasst (z.B. durch Erlernen üblicher Verhaltensweisen), andererseits aber muss sich auch die Gesellschaft in ihren Wertesystemen und Einstellungen gegenüber Behinderten verändern (z.B. mehr Toleranz, weniger Leistungsdenken).

Das Normalisierungsprinzip umfasst im einzelnen folgende Punkte:

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Trennung: Freizeit - Arbeit - Wohnen

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normaler Tages- und Jahresrhythmus, normaler Lebenslauf

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ausreichende wirtschaftliche Versorgung

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Respektierung von Bedürfnissen

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Recht auf Partnerschaft und Sexualität

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angemessener Standard von Einrichtungen

Die genannten Punkte stellen somit den Rahmen für die Arbeit in den Regensburger Wohnstätten dar. Innerhalb dieses Rahmens werden bedarfsgerechte Leistungen erbracht, deren Inhalte wie folgt definiert werden.
 

Leistungsinhalte und Umfang

Das Leistungsangebot dieses Betreuungsbereiches ist darauf ausgerichtet, die Hilfesuchenden entsprechend ihrem notwendigen Bedarf und unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Hilfe sachgerecht zu betreuen, zu fördern und pädagogisch orientiert zu pflegen. Die besonderen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen mit einer Behinderung werden speziell berücksichtigt.

Die Gesamtleistung beinhaltet:

a)    Die Grundleistung
        Unterkunft und Verpflegung, Leitung und Verwaltung

b)    Die Maßnahmeleistung
        Betreuung, Förderung und Pflege

c)     Die Bereitstellung der betriebsnotwendigen Anlagen
        (Gebäude und Grundstücke einschl. ihrer Ausstattung und haustechnische Dienste)

und setzt sich wie folgt zusammen:

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Wohnbereich

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Bereitstellung von Wohn- und Lebensraum
mit dem Angebot einer umfassenden hauswirtschaftlichen Versorgung (Verpflegung incl. Diät, Hausreinigung, Wäscheservice)

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Hauswartung
(Wartung der Gebäude, Außenanlagen, Ausstattung und der technischen Anlagen sowie Hausmeisterservice),
 

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Leitungsbereich

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Verwaltungsdienstleistung und

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Leistungen der Einrichtungsleitung,
 

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Betreuungs- und pädagogisch orientierter Pflegebereich
a) Umfang

Die nachstehend aufgeführten Leistungsinhalte werden in der Regel in folgendem Umfang erbracht:

[ x ] Keine Hilfe erforderlich bzw. erwünscht
[ x ] Beratung, Assistenz, Hilfestellung
[    ] Anleitung, teilweise stellvertretende Ausführung
[    ] Umfassende Hilfestellung, intensive Anleitung
[ x ] Notwendige pädagogische individuelle Förderung

Der Umfang der Unterstützung ist zudem vom jeweils sich täglich abzeichnenden Hilfebedarf abhängig.

b) Inhalt

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Alltägliche Lebensführung:
Einkaufen, Zubereitung von Zwischenmahlzeiten, Zubereitung von Hauptmahlzeiten, Wäschepflege, Ordnung im eigenen Bereich, Geld verwalten, Regeln von finanziellen und (sozial-)rechtlichen Angelegenheiten.
 

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Individuelle Basisversorgung:
Ernährung, Körperpflege, persönliche Hygiene/Toilettenbenutzung, Aufstehen und zu Bett gehen, Baden und Duschen, Anziehen und Ausziehen.
 

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Gestaltung sozialer Beziehungen:
Im unmittelbaren Nahbereich, zu Angehörigen, in Freundschaften und Partnerschaften.
 

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Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben:
Gestaltung freier Zeit/Eigenbeschäftigung, Teilnahme an Freizeitangeboten/kulturellen Veranstaltungen, Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen, Erschließen außerhäuslicher Lebensbereiche.
 

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Kommunikation und Orientierung:
Kompensation von Sinnesbeeinträchtigungen, zeitliche Orientierung, räumliche Orientierung in fremder Umgebung einschließlich Verkehrssicherheit.
 

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Emotionale und psychische Entwicklung:
Bewältigung von Angst, Unruhe, Spannungen, Antriebslosigkeit, Interesselosigkeit, Bewältigung affektiver Symptomatik, Apathie und allgemeinen persönlichen Problemen.
 

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Gesundheitsförderung und -erhaltung:
Ausführen ärztlicher und therapeutischer Verordnungen, Absprache und Durchführung von Arztterminen, spezielle pflegerische Erfordernisse, Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes, gesundheitsfördernder Lebensstil.
 

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